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   BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59   

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BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59 (https://dejure.org/1959,3185)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1959 - 4 StR 66/59 (https://dejure.org/1959,3185)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 (https://dejure.org/1959,3185)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.06.1951 - 3 StR 299/51

    Möglichkeit des Absehens von der Vereidigung nach § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung

    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Auch in solchem Fall muß der den § 60 Nr. 3 StPO beherrschende Grundgedanke durchgreifen, daß der als Teilnehmer Verdächtige Veranlassung haben kann, zwecks eigener Entlastung zum Nachteil des öffentlichen Interesses oder des Angeklagten in seiner Aussage von der Wahrheit abzuweichen (RGSt 50, 166; BGHSt 1, 363, 364 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; BGH MDR 1958, 14), daß er jedenfalls kein unbefangener Zeuge ist.

    und der Eheleute Kurt und Ingeborg St. Als Begründung für die Nichtvereidigung aus § 60 Nr. 3 StPO (bei La. und Frau Bl.: wahlweise) wurde der Verdacht der Begünstigung des Angeklagten durch die Aussage vor dem Berichterstatter im Wiederaufnahmeverfahren angegeben (vgl. dazu: BGHSt 1, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51] oben).

    Eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung würde dann allerdings vorliegen, wenn das Gericht die Nichtvereidigung aus § 60 Nr. 3 StPO auf eine dem Angeklagten durch den oder die Zeugen mittels Aussage in der Hauptverhandlung geleistete Begünstigung gründete (BGHSt 1, 362 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]).

    Anders steht es aber mit Aussagen, die in einem früheren Abschnitt des Verfahrens geleistet worden sind (BGHSt 1, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]).

  • BGH, 01.09.1955 - 4 StR 60/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Der Bundesgerichtshof hat am 1. September 1955 - 4 StR 60/55 - die Revision des Angeklagten verworfen, dagegen auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil der Strafkammer hinsichtlich des Freispruchs aufgehoben und insoweit die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

    der ihm nahestehenden Frau G., den Vertretern M. und D. und den Angestellten Ba. und Hu. ungerechtfertigte Provisionen oder sonstige Zuwendungen zukommen ließ (vgl. die Darstellung S. 11 ff des früheren Urteils des Feriensenats vom 1.9.1955 - 4 StR 60/55).

  • BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Sollte die Strafkammer nunmehr zu einer im Rahmen des § 23 Abs. 1 StGB liegenden Freiheitsstrafe gelangen, so wird die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu erörtern sein (vgl. dazu: BGHSt 6, 298 ff).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Der gerichtliche Sachverständige W. gehört dem Bundeskriminalamt an, einer Behörde, auf deren große Sachkunde der Bundesgerichtshof bereits bei anderer Gelegenheit besonders hingewiesen hat (BGHSt 10, 116).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 224/53
    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Er war nicht genötigt, auf die Möglichkeit eines solchen Schlusses in der Hauptverhandlung eigens hinzuweisen ( BGH 4 StR 224/53 v. 1.10.1953, S. 3).
  • BGH, 17.01.1957 - 4 StR 393/56
    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 17.1.1957 - 4 StR 393/56 - (insoweit veröffentlicht in Goltd. Archiv 1957, 172) im dortigen Fall darauf abgestellt, "ob es sich insoweit überhaupt um eine Aussage, d.h. eine Bekundung von Tatsachen oder Wahrnehmungen (Schneider GA 1956, 338), und nicht vielmehr um einen strafrechtlich unerheblichen Deutungsversuch ..., um eine ... für die Wahrheitsermittlung belanglose Meinungsäußerung des Zeugen ... um bloße Rechtsausführungen gehandelt hat" (S. 58, 59 jenes Urteils).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Auf die Erheblichkeit dieses Aussageteils für den damaligen Rechtsstreit kommt es für den Schuldspruch nicht an, weil die Aussage auf Befragen erfolgte (S. 18 UA; BGHSt 2, 90, 92 ).
  • BGH, 25.09.1958 - 4 StR 277/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Dem Landgericht ist aber anscheinend entgangen, daß die Tatsache der Nichtbelehrung (nach § 384 Nr. 2 ZPO) bei der ersten (uneidlichen) Aussage gemäß der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen weiteren Milderungsgrund, darstellen kann (vgl. BGH 4 StR 277/58 vom 25.9.1958, Goltd. Archiv 1959 S. 176 mit weiteren Nachweisen aus unveröffentlichten Urteilen des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Es kann auch nicht geltend gemacht werden, daß ein verwendetes Beweismittel nicht genügend ausgeschöpft sei (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59
    Hätte der Vorsitzende die Nichtvereidigung angeordnet und der Angeklagte es unterlassen, hiergegen die Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeizuführen, so wurde er die unterbliebene Vereidigung nicht rügen können (BGHSt 3, 368, 370) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 623/52].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 03.11.1955 - 3 StR 172/55
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 388/57

    Schutz des Zeugen - Frühere Straftat - Strafgerichtliche Verfolgung - Aussage

  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

  • BGH, 19.10.1954 - 2 StR 651/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 183/55

    Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz in Tateinheit mit Betrug - Verstoß gegen

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 631/54

    Rechtsmittel

  • RG, 20.11.1916 - III 433/16

    1. Fällt eine zum Zwecke der Steuerhinterziehung begangene Urkundenfälschung

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Die einzelnen Begebenheiten bei diesen Zusammenkünften bilden nach Ort, Zeit, Aufeinanderfolge und Hergang ein einheitliches geschichtliches Geschehen, aus dem nicht Ausschnitte herausgelöst werden können, ohne daß das Verständnis sowohl für die Teile als auch für das Ganze beeinträchtigt würde (BGH Urt. v. 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59; auszugsweise mitgeteilt in NJW 1963, 142, 144).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Um solche verfahrensrechtlichen Besonderheiten hat es sich jedoch hier nicht gehandelt, auch nicht um Verfahrenslagen, wie sie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 17. April 1952 - 4 StR 210/51 (Dallinger MDR 1952, 410) und 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 (S. 6) zu entscheiden hatte.
  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

    Dies trägt die Anwendung des § 60 Nr. 3 StPO (vgl. auch BGH Urt. v. 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 S. 9).
  • BGH, 21.06.1967 - 4 StR 159/67

    Gewährung des Schlussgehörs als Verfahrensvoraussetzung - Unterbleiben einer

    Eine teilweise Vereidigung ist jedoch unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand der Aussage bildet (BGH NJW 1954, 1655; Urt. v. 22. Mai 1958 - 4 StR 110/58; vom 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 und vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66; vgl. auch BGHSt 6, 382).
  • BGH, 22.06.1976 - 5 StR 296/76

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten schweren Raubes - Zulässigkeit

    Sie entfällt, wenn Gegenstand der Aussage "ein - bezüglich der Vereidigungsfrage - nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen" ist (BGH Urteil vom 19. Juni 1959 - 4 StR 66/59 - und Urteil vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66 -).
  • BGH, 09.11.1976 - 5 StR 60/76

    Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses - Parteiverrat - Teilbeeidigung

    Sie entfällt, wenn Gegenstand der Aussage "ein - bezüglich der Vereidigungsfrage - nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen" ist (BGH Urteil vom 19. Juni 1959 - 4 StR 66/59 -, vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66 -, vom 22. Juni 1976 - 5 StR 296/76 -).
  • BGH, 26.05.1967 - 4 StR 129/67

    Verurteilung wegen Raubes - Bildung einer neuen Gesamtstrafe - Fehlerhafte

    Eine teilweise Vereidigung ist dagegen unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand der Aussage bildet (RG HRR 37, 359; BGH NJW 1954, 1655; BGH, Urt. v. 22. Mai 1958 - 4 StR 110/58 -, v. 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 -, v. 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66 - vgl. auch BGHSt 6, 382).
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